Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.hessenforst.e-learning.hessen.de/ veröffentlichten Website des Landesbetriebs HessenForst.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer noch durchzuführnden Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere:
1. Beschreibung:
Einige Lerninhalte sind nicht barrierefrei gestaltet.
2. Maßnahmen:
Für das Jahr 2022 ist vorgesehen, entsprechende Lösungen für die von HessenForst erstellten Formate zu entwickeln. Es werden Empfehlungen für die Erstellung barrierefreier Lernformate erarbeitet, die außerhalb von HessenForst erstellt werden.
3. Zeitplan:
siehe 2
4. Barrierefreie Alternativen:
Nicht barrierefrei gestaltete Formate werden auf Anfrage als PDF zur Verfügung gestellt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
1. Beschreibung:
Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.
2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
Die notwendigen Ressourcen für die barrierefreie Gestaltung der Lernplattform wurden für die technische und redaktionelle Überarbeitung im Jahr 2023 eingeplant.
3. Barrierefreie Alternative:
Nicht barrierefrei gestaltete Formate werden auf Anfrage als PDF zur Verfügung gestellt.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.
Inhalt:
1. Beschreibung:
Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
2. Barrierefreie Alternative:
Nicht barrierefrei gestaltete Formate werden auf Anfrage als PDF zur Verfügung gestellt.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wird zurzeit erstellt.
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: z.B. die redaktionelle Anpassung der Lernplattform und die Entwicklung einer barrierefreien Lösung, für die von HessenForst betreuten und zukünftig erstellten Lernformate bis Ende 2022.
*Lerninhalte, die für eine nicht barrierefreie Softwareanwendung entwickelt werden, sind ausgeschlossen.
*Lerninhalte, die auf der Plattform über Anbieter außerhalb HessenForst zur Verfügung gestellt werden, sind ausgeschlossen. An dieser Stelle wird eine Empfehlung ausgesprochen, letztendlich liegt die Verantwortung der barrierefreien Gestaltung jedoch beim jeweiligen Anbieter.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
keine Inhalte
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an:
Service IT-Wissen
E-Mail: itwissen@forst.hessen.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901